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Dienstag, 7. Februar 2012 |
Ulrich Keiper
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
1972 Erstes juristisches Staatsexamen in Tübingen
1976 Zweites juristisches Staatsexamen in Berlin
1977 Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin
1987 Ernennung zum Notar
2006 Zulassung als Fachanwalt für Erbrecht
Studium in Saarbrücken und Tübingen. Ausbildung als Referendar beim Kammergericht in Berlin, u.a. auch beim Bundeskartellamt in Berlin und bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Generaldirektion Wettbewerb - in Brüssel.
Gründung einer eigenen Kanzlei im Jahre 1980.
Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit:
- Nationales und internationales Zivil- und Wirtschaftsrecht einschließlich Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht
- Erbrecht einschließlich Unternehmensnachfolge
Mitglied der "Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein".
Betreuung von Unternehmen und Privatpersonen in allen rechtlichen Belangen, die in einer Allgemeinpraxis anfallen.
In erbrechtlichen Angelegenheiten Beratung bei letztwilligen Verfügungen und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung zur Unternehmensnachfolge, Vertretung und Schlichtung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen, erbschaftssteuerliche Beratung, Testamentsvollstreckung.
Im Bereich des Wirtschaftsrechts Beratung bei Gründungen, Zusammenschlüssen, Rechtsnachfolge und Auflösung von Unternehmen. Tätigkeit als Berater und Vertreter von Stiftungen.
Im Bereich der Immobilienwirtschaft Betreuung von Architekten, Bauunternehmen, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Im Bereich der Medizin seit 1996 Datentreuhänder für Patientendaten und dabei mit datenschutzrechtlichen Belangen befasst; rechtliche Begleitung von Ärzten bei Praxisgründungen, -gemeinschaften und -abwicklungen und beim Abrechnungswesen.
Sprachkenntnisse und Korrespondenz: englisch und französisch.
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